10. August 2016

Grundsätze

Die Verfassung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft wurde in den Jahren ab 2012 in sechs Verbandsgründungstagungen diskutiert und erarbeitet und schließlich am 01. Oktober 2016 in Jena auf der Generalversammlung der 27 Gründungsburschenschaften feierlich beschlossen. Wir verstehen uns als Bekenntnisgemeinschaft, welcher man durch die Mitgliedschaft in einer Burschenschaft und tätigem Bekenntnis zu den Grundsätzen der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft sowie aktiver Mitarbeit an Ihren Zielen und dem Lebensbund zuwachsen kann.

Auf der Basis dieser gemeinsamen Grundwerte und burschenschaftlicher, demokratischer Tradition wird sich die Allgemeine Deutsche Burschenschaft im Dialog extremistischen Strömungen jeglicher Couleur entgegenstellen und sich für freiheitlichen Diskurs, rechtsstaatliche Ordnung und Zusammenhalt in der deutschen Gesellschaft einsetzen.

Präambel

In Erinnerung

an die deutschen Studenten, die im Jahr 1815 im Streben nach einem geeinten Vaterland und in Sehnsucht nach Freiheit die Urburschenschaft gründeten,

Im Bewusstsein

diese burschenschaftlichen Werte – zum Ausdruck gebracht im Dreiklang

EHRE, FREIHEIT, VATERLAND

– heute zu leben und für die Zukunft zu bewahren,

Im Bestreben

Hochschule, Staat und Gesellschaft verantwortungsbewusst mitzugestalten, die christlich-abendländische Kultur, die Demokratie und die Freiheit in Deutschland und Europa zu schützen und zu verteidigen,

Im Wunsch

dieser Verpflichtung vor Gott und dem deutschen Volk zu genügen,

haben sich deutsche Burschenschaften in der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft zusammengeschlossen.

  • Artikel 1: Burschenschaftliche Bewegung

    Die Allgemeine Deutsche Burschenschaft ist ein Zusammenschluss deutscher Korporationen, die sich zu den burschenschaftlichen Idealen bekennen. Sie haben ihren historischen Ursprung in der deutschen Freiheitsbewegung und der Jenaischen Urburschenschaft von 1815.

  • Artikel 2: Farben und Symbol
    1. Die Farben sind die der deutschen Freiheits- und Einheitsbewegung Schwarz-Rot-Gold.
    2. Die Allgemeine Deutsche Burschenschaft führt als Symbol Rot-Schwarz-Rot mit goldenem Eichenlaub.
  • Artikel 3: Wahlspruch
    1. Der Wahlspruch der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft ist Ehre, Freiheit, Vaterland.
    2. Der Wahlspruch ist unteilbar. Ein jedes Prinzip steht gleichberechtigt neben dem anderen und ist nur in Verbindung mit den anderen einzuhalten.
  • Artikel 4: Ehre

    Das Bekenntnis zur Ehre verlangt von jedem Burschenschafter stetes Bewusstsein seiner Verantwortung vor sich selbst und anderen Menschen. Es verpflichtet ihn, in seiner Lebensführung zu Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit in Wort und Tat. Die Würde jedes Menschen zu achten und zu verteidigen ist ihm unbedingte Pflicht.

  • Artikel 5: Freiheit
    1. Das Bekenntnis zur Freiheit verpflichtet den Burschenschafter zur Erlangung innerer Freiheit und sittlich-moralischer Verantwortung. Diese erreicht er durch gewissenhafte Bildung des Verstandes und des Herzens sowie durch vorurteilsfreie, kritische Studien und eine Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit. Er tritt für Freiheit ein, die erkämpft, und für Freiheit, die dem Anderen gewährt werden muss.
    2. Der Burschenschafter tritt für die persönliche, die politische und die akademische Freiheit, sowie die Freiheit von Forschung und Lehre ein. Freiheit beinhaltet gleichermaßen Rechte wie Pflichten. Sie findet ihre Grenzen gegenüber den Rechten anderer, der Gesellschaft und dem Sittengesetz.
    3. Die Freiheit des deutschen Volkes sieht der Burschenschafter als kostbares Gut. Für sie jederzeit einzutreten und sie zu verteidigen ist ihm besondere Verpflichtung.
  • Artikel 6: Vaterland
    1. Das Bekenntnis zum Vaterland verpflichtet den Burschenschafter zum Eintreten für die Belange des deutschen Volkes unabhängig von staatlichen Grenzen.
    2. Das deutsche Volk ist die Gemeinschaft derjenigen, die durch deutsche Sprache, Kultur und Wertvorstellungen verbunden sind und sich zur deutschen Geschichte und Tradition bekennen.
    3. Das verantwortungsbewusste Handeln für die Belange des deutschen Volkes verknüpft das Bekenntnis zu rechtstaatlicher Demokratie in Deutschland mit einem Eintreten für ein einiges Europa als Gemeinschaft freier Völker unter Wahrung nationaler und regionaler Identitäten.
  • Artikel 7: Burschenschaftliche Aufgaben
    1. Die Allgemeine Deutsche Burschenschaft ist ein politisch wirkender Verband, der nach demokratischen Grundsätzen verfasst ist und handelt. Seine Mitgliedsburschenschaften haben die Pflicht, allen Bestrebungen, die freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen, entgegenzutreten. Rassische, religiöse, weltanschauliche und Standesvorurteile sind mit den Grundidealen der Burschenschaft und damit des Verbandes nicht vereinbar.
    2. Die Aufgabe des Verbands und seiner Burschenschaften ist es, die burschenschaftlichen Grundsätze in Staat, Gesellschaft und Hochschulen zu tragen und auf diesem Wege an der Willensbildung des deutschen Volkes aktiv mitzuwirken.
    3. Der Verband und seine Burschenschaften sind verpflichtet, ihre aktiven Mitglieder zur Mitarbeit an der allgemeinen studentischen Arbeit und Selbstverwaltung anzuhalten.
    4. Die Burschenschaften erziehen ihre Mitglieder gemäß den burschenschaftlichen Idealen und ihres Wahlspruchs zu Staatsbürgern, die sich ihrer Verantwortung als Akademiker bewusst sind und denen das Wohlergehen des deutschen Volkes stets wichtiges Anliegen ist.
    5. Der Burschenschafter ist zur Gestaltung des Gemeinwesens verpflichtet und soll in seinem politischen und gesellschaftlichen Wirkungskreis in burschenschaftlichem Geist wirken und gemäß seiner Möglichkeiten Einfluss nehmen.
  • Artikel 8: Korporationsmerkmale
    1. Die Mitgliedsburschenschaften der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft sind farbentragende, waffenstudentische Korporationen, die sich dem Lebensbundprinzip verschrieben haben.
    2. Als waffenstudentische Korporationen pflegen die Mitgliedsburschenschaften das akademische Fechten. Dies umfasst die Verpflichtung zur Ausbildung aller aktiven Bundesbrüder zur Mensurreife. Die Ausübung der Mensur ist ihren Mitgliedern freigestellt. Sie haben ihre praktischen Fähigkeiten der Mensurreife auf geeignetem Wege nachzuweisen. Ein geeigneter Nachweis ist das Schlagen von Mensuren. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
    3. Der Lebensbund vereint die alten und jungen Burschenschafter in lebenslanger Freundschaft und gegenseitiger Achtung. Die burschenschaftlichen Grundsätze sind jedem Mitglied ein Leben lang Handlungsweisung und Bezugspunkt.
  • Artikel 9: Einsatz des Einzelnen
    1. Die Mitgliedschaft in einer Burschenschaft verlangt von jedem Burschenschafter seinen Studien gewissenhaft nachzugehen und sich über sein Fachgebiet hinaus allgemein zu bilden.
    2. Die Mitgliedsburschenschaften halten ihre Mitglieder zu sportlicher Betätigung und allgemeiner Gesunderhaltung an.
    3. Der Burschenschafter bekennt sich zu einem aufgeklärten Menschenbild, welches jedem Mitglied der Gesellschaft Verantwortung zugesteht, zutraut und abverlangt.
  • Artikel 10: Demokratische Grundsätze und Eigenständigkeit
    1. Die Mitgliedsburschenschaften haben sich nach demokratischen Grundsätzen zu verfassen. Ihre innere Ordnung soll vom Geist des freundschaftlichen Miteinanders, des lebenslangen Lernens und der freien Entfaltung des Einzelnen geprägt sein.
    2. Die Mitgliedsburschenschaften haben neue Mitglieder an das burschenschaftliche Gedankengut heranzuführen, auf dieses zu verpflichten und sich ihrer allgemeinen und burschenschaftlichen Ausbildung zu widmen.
    3. Die Selbstständigkeit der Mitgliedsburschenschaften bleibt darüber hinaus gewahrt. Der Verband ist nicht berechtigt, in ihre inneren Belange einzugreifen.